Hygieneplan zur Einhaltung des Infektionsschutzes
Allgemeine Verhaltensregeln
Jede Lehrkraft achtet auf die unten aufgeführten Regeln zu Unterrichtsbeginn und bei Bedarf.
Sollte eine Schülerin oder ein Schüler sich absichtlich nicht an diese Regeln halten, werden die Eltern informiert und die Schülerin/der Schüler muss vor dem Sekretariat warten, bis sie/er von den Eltern abgeholt wird.
Abfragen des Gesundheitszustands vor Unterrichtsbeginn:
Sollte eine Schülerin/ein Schüler über (coronaspezifische) Krankheitszeichen klagen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen/Durchfall) bzw. diese Krankheitssymptome zeigen, wird die Schülerin/der Schüler zur Schulleitung geschickt, die die weiteren Maßnahmen veranlasst. Dies gilt auch für alle anderen Krankheitssymptome.
Eintreffen und Verlassen des Schulgebäudes:
Beides zügig mit Maske und direkt unter Wahrung des Abstandsgebotes sowie zu verschiedenen Zeiten (Beaufsichtigung durch Amtsmeister);
Keine Benutzung der Garderobe
Regelmäßiges Händewaschen bei Ankunft im Klassenzimmer:
für ca. 20-30 Sekunden (Seife und Papierhandtücher stehen zur Verfügung)
Abstand halten:
mindestens 1,5 m
Einhaltung der Husten- und Niesetikette:
in die Armbeuge oder in ein Taschentuch; Taschentücher müssen nach einmaligem Gebrauch weggeworfen werden
Kein Körperkontakt:
weder zwischen den Schülerinnen und Schülern noch Berühren der eigenen Augen, Nase und Mund
Bei (coronaspezifischen) Krankheitszeichen während der Beschulung:
Die Schülerin/der Schüler wird nach Information der Eltern von diesen abgeholt. Bis zur Abholung wartet das Kind vor dem Sekretariat.
Derzeit gilt ein Mund-/ Nasenschutzgebot:
Community-Masken, MNS-Masken oder filtrierende Halbmasken (industrielle Fertigung nicht nötig) müssen im Schulhaus getragen werden, allerdings nicht im Klassenzimmer. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten in den entsprechenden Situationen den Mund-Nasenschutz zu tragen. Deshalb müssen alle Schülerinnen und Schüler einen Mund-/Nasenschutz dabei haben.
Sollte es aus pädagogischen, aber auch aus pflegerischen Gründen erforderlich sein, näher als 1,5 m an die Schülerin/den Schüler heranzutreten, ist das Tragen von Mund-/Nasenschutz zu empfehlen.
Schülerinnen und Schüler, die das Abstandsgebot noch nicht verinnerlicht haben, tragen einen Mund-/Nasenschutz, bis sichergestellt ist, dass sie das Abstandsgebot einhalten können.
Bitte darauf achten, dass der Mund-/Nasenschutz in einem hygienisch einwandfreien Zustand ist.
Reduzierung der regulären Klassenstärke
Personenhöchstzahlen:
jeweils maximal 15 Schülerinnen und Schüler in einem Raum mit der Lehrkraft (auch in Fachräumen und im Lehrerzimmer beachten)
Besondere Sitzordnung:
Sitzplätze mit Abstand von mindestens 1,50 m
Abstand auch zum Lehrerbereich
Frontalunterricht:
KEINE Gruppen- oder Partnerarbeiten
Vermeidung von Durchmischung:
Gruppen bleiben zusammen und benutzen immer denselben Raum
Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände:
kein Austausch von Arbeitsmitteln, Stiften, Linealen oder ähnlichem
kein Benutzen von Klassensätzen von Büchern
Durchlüftung der Räume:
Unterricht möglichst bei offenem Fenster und offener Türe, mindestens aber nach jeder Schulstunde 5 Minuten
Toilettengänge:
nur einzeln, mit anschließendem Händewaschen
Pausen:
derzeit nur als Brotzeitpausen am Platz möglich
Reinigung
der Klassenzimmer allgemein:
mindestens einmal täglich
der Handkontaktflächen:
tägliche Oberflächenreinigung, insbesondere der Handkontaktflächen (Arbeitsplatz, Tastaturen, Lichtschaltern, Tischoberflächen, Türklinken, etc.) zu Beginn und Ende des Schultages bzw. auch anlassbezogen zwischendurch mit zur Verfügung gestellten Reinigungsmitteln durch das Reinigungspersonal